Öffentliche Mittel

Selbstverständlich beziehen wir „öffentliche Mittel“ in unsere Finanzierungsvorschläge mit ein. Diese Förderungen aus Bundes- oder Landesmitteln können in Form von zinsvergünstigten Krediten oder Zuschüssen gewährt werden. Wir kennen die Voraussetzungen zur Gewährung dieser Fördermaßnahmen. Unterstützung kann man z.B. zum Erwerb bzw. zum Bau von Wohneigentum erhalten. Gefördert werden unter bestimmten Voraussetzungen aber auch Umbaumaßnahmen
- zur Senkung der Energiekosten
- zum Abhalten von Lärm und Kälte durch neue Fenster
- zur seniorengerechten Anpassung Ihres Zuhauses
- zur allgemeinen Modernisierung
Ferner kann auch die Nutzung erneuerbarer Energien zum Heizen bzw. zur Warmwassergewinnung oder zur Stromerzeugung gefördert werden.
Bundesweit gewährt u.a. die „KfW“ (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zinsvergünstigte Darlehen für bestimmte Zwecke. Während diese öffentliche Mittel bundesweit vergeben werden, verfügt jedes Bundesland auch über eigene Förderprogramme. Diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
