Fachlexikon
Wir haben für Sie hier Begriffe zusammengestellt, die Ihnen möglicherweise im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung begegnen werden.
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Abschreibung
Ein bestimmter jährlicher Prozentsatz wird als steuerlicher Verlust geltend gemacht. Er entspricht der Wertminderung eines Gutes bzw. eines Gebäudes, kurz auch AfA (= Absetzung für Abnutzung) genannt. Die Abschreibung spielt nur bei vermieteten Immobilien eine Rolle.
Annuität
Unter einer Annuität versteht man eine gleichbleibende monatliche Zahlung zur Rückzahlung eines Kredites. Diese teilt sich in einen Teil für die Kreditzinsen und einen Teil für die Tilgung auf. Bei einem Annuitätendarlehen werden die Kreditzinszahlungen und die Tilgungsraten innerhalb der Zinsbindungsphase so angeglichen, dass eine gleichbleibende monatliche Annuität erzielt wird: Der Zinsanteil steigt, während der Tilgungsanteil sich erhöht.
Annuitätendarlehen
Bei einem Annuitätendarlehen ist die monatliche Rückzahlungsrate über die gesamte Dauer der Zinsfestschreibung gleichbleibend. Diese Art der Finanzierung wird vor allem bei Immobilien bevorzugt.
Anschlussfinanzierung
Unter einer Anschlussfinanzierung versteht man die Ablösung eines bestehenden Kredites durch einen neuen, z. B. wenn die Zinsbindungsfrist des bisherigen Darlehens ausläuft. Dabei werden die Konditionen (Höhe des Zinses, Laufzeit des Kredites, etc.) neu verhandelt. Auch ein Wechsel der Bank ist möglich.
Auszahlungsvoraussetzung
Kredite werden erst nach Vorlage der vollständig unterzeichneten Darlehensverträge, der Eintragung der Grundpfandrechte im Grundbuch an den vereinbarten Rangstellen sowie der Einreichung weiterer benötigter Unterlagen ausgezahlt.
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